Wissenswertes

Blutspendetermine

Blutspendetermine erfahren Sie bei dem Deutschen Roten Kreuz.

Telefon: (0 27 51) 72 41



Patientenverfügung
(früher Patiententestament)

Sie finden ausführliche Informationen und Formulare unter:

www.patientenverfuegung.de



MedWiss.Online - das wissenschaftliche Informationsportal zu neuen Therapien
und innovativen Arzneimitteln

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Medical NEWS Report

Ab sofort relevant für PAXLOVID®: Erfahren Sie alles zur neuen Verordnungspraxis in unserer aktualisierten Übersicht.

PAXLOVID® zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen

PAXLOVID® ist zugelassen zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen (≥ 18 Jahre), die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und die ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln.

Seit Februar 2022 ist es in Deutschland verfügbar und wird bisher über den Bund aus den zentral beschafften Beständen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vertrieben. Die Haltbarkeit dieser Packungen wird sukzessive, spätestens im Februar 2024, ablaufen. Mit dem 15.01.2024 wurde daher eine Übergangsphase zur Regelversorgung eingeläutet.

In unserer aktualisierten Übersicht finden Sie alles Wichtige über die neuen Regularien zur Verordnung und Abgabe von PAXLOVID®.

Neue PZN seit dem 15.01.2024

Um eine reibungslose Umstellung von der zentralen Beschaffung über den Bund auf die Regelversorgung sowie eine flächendeckende und ausreichende Versorgung zu gewährleisten, wurde in Absprache mit dem BMG am 15.01.2024 eine weitere PAXLOVID®-Packung mit der PZN 183800612 eingeführt. Diese wird ausschließlich vom Hersteller Pfizer vertrieben und wird auch später alleinig für die Regelversorgung ab dem 15.02.2024 zur Verfügung stehen.

4-wöchige Übergangsphase

Vom 15.01.–14.02.2024 gilt eine Übergangsregelung. In dieser Phase sollen vorrangig die Bund-Packungen (PZNs 17977087 bzw. 18268938) abgegeben werden. Sollten diese nicht lieferbar sein und die Verfügbarkeit nicht kurzfristig hergestellt werden können, dürfen auch PAXLOVID®-Packungen mit der neuen PZN 18380061 verordnet und abgeben werden.

Regelversorgung ab 15.02.2024

Für PAXLOVID® in der Regelversorgung (PZN 18380061) gelten dann dieselben Regeln bzgl. Verordnung, Abgabe und Erstattung wie bei jedem anderen verschreibungspflichtigen, erstattungsfähigen Arzneimittel. PAXLOVID®-(E)-Rezepte sind gemäß Kassenzugehörigkeit der Patient:innen (GKV oder PKV) wie gewohnt auszufüllen.

Sie finden alle Informationen und Regularien zur neuen Verordnungspraxis in unserer aktualisierten Übersicht. Diese beinhaltet auch Informationen und Links zu Therapie, Risikogruppen, Studienergebnissen, potenziellen Wechselwirkungen/Kontraindikationen u. v. m.

>>> Zur Übersicht PAXLOVID®

Wir sorgen dafür, dass Sie immer auf dem Laufenden sind!

Internet: www.medwiss.de



Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden
Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Checklisten
Ausgabe 11/2016

Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch BehördenArztpraxen und Krankenhäuser werden immer häufiger mit Überwachungen und Inspektionen durch staatliche Behörden konfrontiert. Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen durch Gesundheitsämter oder andere zuständige Behörden wird das Hygienemanagement oder die Aufbereitung von Instrumenten überprüft. Werden dabei Mängel festgestellt, kann dies zu erheblichen Konsequenzen für die Praxis führen: Das Spektrum der Maßnahmen reicht hierbei von Auflagen und Ordnungsgeldern bis zur unmittelbaren Einschränkung der Praxistätigkeit oder gar Schließung der Praxis.

In den vergangenen Jahren haben die zuständigen Behörden zumindest in einigen Bundesländern erhebliche Kapazitäten zur Überwachung und Begehung von Praxen und Krankenhäusern aufgebaut. Grundlage sind eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen, behördliche Empfehlungen, Normen und sogenannte Technische Regeln. Sie definieren unter anderem Anforderungen an den Infektionsschutz, den Umgang mit Medizinprodukten, aber auch mit Abfällen in der Praxis. Darüber hinaus sind, je nach Fachrichtung des Arztes, weitere Regelungen zu beachten, zum Beispiel zum Umgang mit Röntgenstrahlung. Zudem hat der Arzt als Praxisinhaber und Arbeitgeber umfangreiche Pflichten hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Mitarbeiter zu erfüllen.

Leider sind die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern oft unterschiedlich geregelt und lassen Spielraum für eine individuelle Auslegung. Erschwerend kommt für den Arzt und seine Praxis hinzu, dass unterschiedliche Behörden zuständig sind und eine Abstimmung zwischen den Verantwortlichen oft nicht im gewünschten Maße stattfindet.

Wir hoffen, dass diese Broschüre der KBV Ihnen als Arzt und Praxisinhaber dabei hilft, einen Überblick über die Vielzahl der Gesetze, Verordnungen und daraus resultierender Anforderungen und Pflichten zu behalten. Sie kann Ihnen und Ihren Mitarbeitern aber auch als Nachschlagewerk dienen, um einschlägige Regelungen nachzulesen und Ansprechpartner oder nützliche Internetadressen aufzufinden – zum Beispiel, wenn Sie sich auf eine angekündigte Praxisbegehung vorbereiten möchten. Eine Auswahl an Checklisten zur Begehung von Arztpraxen ist in der Broschüre ebenfalls enthalten. Darüber hinaus können Sie anhand eines Fragebogens den Ist-Zustand der eigenen Praxis bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Gassen
Vorsitzender des Vorstands der KBV


DOWNLOAD (Broschüre):

Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden (PDF: 5,24 MB)

Internet: www.kbv.de



Das zertifizierte interdisziplinäre Wundzentrum am Universitätsklinikum Essen

Universitätsklinikum Essen

Behandlung von Patienten mit chronischen und schlecht heilenden Problemwunden

Eine gemeinsame Einrichtung der Kliniken für Dermatologie, Kardiologie und Angiologie sowie Gefäßchirurgie

Wundzentrum am Universitätsklinikum EssenChronische Wunden

Wunden werden als chronisch bezeichnet, wenn sie innerhalb von acht Wochen trotz konsequenter Therapie nicht abgeheilt sind.

Chronische Wunden bedeuten für den Betroffenen nicht nur körperliche Beschwerden und eine Minderung der Lebensqualität, sondern wirken sich oftmals auch auf das soziale Umfeld aus. Eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ist dann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.

Die Therapie von Patienten mit Wunden und insbesondere von chronischen Wunden stellt sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung von Patienten oft eine große Harausforderung dar.

Die Behandlung gestaltet sich häufig komplex, oftmals reichen herkömmliche Verbände nicht aus.

Zu den häufigsten chronischen Wunden in Europa zählen:

Venöses Unterschenkelgeschwür (Ulcus cruris venosum)
Arterielles Geschwür (Ulcus arteriosum)
Diabetisches Fußgeschwür (Diabetisches Fußsyndrom)
Druckgeschwür (Dekubitus)
Schlecht heilende Operationswunde oder Verletzungswunde.

Zum Umfang der Basisdiagnostik von Wunden gehören:

Erhebung des venösen und arteriellen Gefäßstatus
Diagnostik der Keimbesiedlung von Wunden (Mikrobiologie)
Neurologischer Status
Serologische Untersuchungen
Ggf. feingewebliche Untersuchungen (Hautbiopsien)

Unser therapeutisches Spektrum umfasst unter anderem:

Moderne Wundtherapeutika
Verschiedene Kompressionstherapiesysteme
Vakuumtherapie
Ulkuschirurgie (z.B. Ulkusreinigung, "Shave",
Hauttransplantationen, operative Defektdeckungen)
Venenchirurgie (endoluminal mit Laser etc.)
Revaskularisation durch interventionelle und gefäßchirurgische Eingriffe
Stoffwechseleinstellung
Anleitung zur selbständigen Wundversorgung
Physiotherapie, Lymphdrainage
Organisation der häuslichen Versorgung
durch Kooperation mit Hausärzten und ambulanten Pflegediensten
Anpassung und Rezeptierung von Hilfsmitteln


DOWNLOAD (Broschüre):

Wundzentrum am Universitätsklinikum Essen (PDF: 504 kB)

Internet: www.uk-essen.de



Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge:
KBV-Hinweise zur Abrechnung

Gilt nicht für Erstaufnahmeeinrichtungen!

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge wird bundesweit in zahlreichen Regionen eingeführt. Länder und Kommunen können seit Jahresbeginn die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, die eGK auch an Flüchtlinge und Asylbewerber auszugeben, die sich noch keine 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Was Praxen zur Abrechnung wissen sollten, hat die KBV in einer Übersicht zusammengestellt.


DOWNLOAD (Infoblatt):

"Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge" (PDF: 214 kB)

(TIPP: Bei Problemen mit dem Download des PDF-Flyers nutzen Sie bitte die rechte Maustaste und die Browser-Funktion "Ziel speichern unter ..." [Internet Explorer / Firefox] bzw. "Verlinkten Inhalt speichern als ..." [Opera]



LANDARZTBÖRSE

Überregionale gebühren- und courtagefreie Praxisbörse
- von Ärzten für Ärzte

Arztpraxis-Ankauf und Arztpraxis-Verkauf.

Internet: www.landarztboerse.de



CredibleMeds®: A Trusted Partner Providing Reliable Information on Medicines

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Additional information and resources are also provided to consumers, healthcare professionals and research scientists who register to receive access to credible analyses of the scientific research on medications and their safe use.

Internet: crediblemeds.org



Deutsches Kinderschmerzzentrum
an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln

Deutsches Kinderschmerzzentrum an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln

Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln

Multimodale Schmerztherapie für junge Erwachsene (18-25 Jahre)

Multimodale Schmerztherapie für junge Erwachsene (18-25 Jahre)Junge Erwachsene
(18-25 Jahre)

... mit chronischen, immer wiederkehrenden Schmerzen leiden häufig zusätzlich an den negativen Folgen der Schmerzen wie Depressivität, sozialem Rückzug und Fehlzeiten in der Schule, bei der Ausbildung, dem Studium oder Beruf. Im Extremfall verhindert die chronische Schmerzerkrankung eine an den Potentialen junger Erwachsener ausgerichtete berufliche und persönliche Entwicklung. Häufig sind sie weder in Kliniken für Kinder- und Jugendliche noch in Erwachseneneinrichtungen richtig aufgehoben.

Deshalb bietet das Deutsche Kinderschmerzzentrum ein speziell für sie gestaltetes multimodales Schmerztherapieprogramm an.

Wir helfen und unterstützen

... junge Erwachsene mit chronischen Schmerzen dabei, ihre Schmerzen zu überwinden und ihr Leben wieder aktiv und selbstbestimmt zu gestalten.

Unsere Ziele:
Den Alltag wieder besser bewältigen.
Das persönliche Potential ausschöpfen und eigene Ziele erreichen.
Den Schmerz in den Griff bekommen, um ein glückliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Das Behandlungskonzept

... folgt einem ganzheitlichen Therapienansatz und berücksichtigt dabei sowohl körperliche, psychische als auch soziale Faktoren. Das multiprofessionelle Behandlungsteam besteht aus Ärzten, Psychologen, Krankenpflegern, Physiotherapeuten sowie Kunst- und Musiktherapeuten.

Inhalte der Schmerztherapie
Der Therapieplan setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:
Medikamentöse Schmerztherapie
Abklärung der Notwendigkeit einer medikamentösen Therapie; bei Bedarf optimal abgestimmte und dosierte Schmerzmedikamente
Psychologische Schmerztherapie
Einzelgespräche, Schmerztherapiegruppen, Entspannungstechniken
Physikalische Therapie
Krankengymnastik, TENS, Biofeedback, schrittweise Aktivitätensteigerung
Ergänzende Therapien:
Yoga, Kunsttherapie, Musiktherapie

Ablauf und Organisation der Schmerztherapie
Die Schmerztherapie findet mehrmals jährlich im Deutschen Kinderschmerzzentrum an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln statt und dauert 2 ½ Wochen.
Die Gruppengröße ist auf maximal 6 Patientinnen beschränkt.
Während der Behandlungszeiten (montags - freitags) stehen den Patienten Schlaf- und Aufenthaltsräume auf dem Gelände der Vestischen Kinder- und Jugendklinik zur Verfügung.
Neben den festen Therapieterminen werden Gruppenaktivitäten (z.B. Joggen, Tischtennis, Kochen, Ausflüge) durchgeführt.
Die Wochenenden werden zur Erprobung der erlernten Strategien zuhause verbracht.


DOWNLOAD (Flyer) - Info:

Multimodale Schmerztherapie für junge Erwachsene
(PDF: 3,08 MB)

Internet: www.deutsches-kinderschmerzzentrum.de



Frontal 21: "Nutzlos und teuer – Die elektronische Gesundheitskarte"

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe FÄ-Mitglieder,

unsere jahrelange Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte wird immer mehr bestätigt.

Die Redakteure von Frontal 21 (ZDF) stellen der eGK in ihrem Beitrag vom 20. Januar 2015 ein vernichtendes Zeugnis aus: "Der Datenschutz nicht zu garantieren, die Kosten unüberschaubar und der Nutzen für die Versicherten bisher gegen Null – das politische Prestige-Projekt elektronische Gesundheitskarte ein einziges Debakel."

Selbst Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, gesteht ein: "Wir können nicht völlig ausschließen, dass an irgendeiner Stelle, irgendwo, jemand aus Versehen oder mit Absicht etwas mit den Daten falsch macht."

FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder berichtet in dem Beitrag über politischen Druck und Geschäfte mit Medizindaten.

Hier den Beitrag anschauen:

Internet: www.zdf.de/ZDFmediathek/



Deutsche Kodierrichtlinien Version 2013

Nach einer initialen Halbierung haben sich die Deutschen Kodierrichtlinien auf eine nunmehr stabile Anzahl von ca. 100 DKR eingependelt. Die Hoffnung, dass sich die Zahl der MDK-Prüfungen in gleicher Weise verringert, bleibt hingegen unerfüllt. Gleiches gilt für die Vorstellung, dass innerhalb der Selbstverwaltung unstrittige Kodierrichtlinien auch in der Praxis zu keinen Problemen führen.

In die Kommentierung der Deutschen Kodierrichtlinien sind sowohl die Erfahrungen der Entwickler der DKR als auch einer Reihe versierter Praktiker eingeflossen. Der Einsteiger wie auch der erfahrene Kodierer im Krankenhaus sollen hierdurch eine wirkungsvolle Hilfe für die tägliche Kodierpraxis erhalten.

Die Kommentierung der Deutschen Kodierrichtlinien Version 2013 steht ab dem 25. Februar 2013 bei der Deutschen Krankenhaus Verlagsgesellschaft zur Auslieferung bereit.

Quelle:
Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH
Hansaallee 201 · D-40549 Düsseldorf
fon +49(0)211.179235-0 · fax +49(0)211.179235-20
eMail: info@dkvg.de

Internet:
www.dkvg.de



Qualität in der Geriatrie und Gerontologie - QiGG

Verein Qualität in der Geriatrie und Gerontologie - QiGGUm die Qualitätssicherungsarbeit von stationären Akuteinrichtungen für geriatrische Patientinnen und Patienten durch das Instrument des offenen Benchmarkings im Zuge des Aufbaus eines Benchmarkingsystems zu unterstützen, wurde der Verein "Qualität in der Geriatrie und Gerontologie - QiGG" ins Leben gerufen.

Der Verein hat den Zweck, Fragestellung im Zusammenhang mit standardisierter Dokumentation, geriatriespezifischen Auswertungen und regelmäßigen Benchmarkingberichten zu bearbeiten sowie den medizinischen und wissenschaftlichen Diskurs zwischen den Einrichtungen in regelmäßigen Arbeitstreffen und Versammlungen zu fördern.

Zusätzlich strebt der Verein die Etablierung von Qualitätszirkeln, die Einführung von Hospitierungen sowie die Unterstützung der Einrichtungen bei der Arbeit mit dem Benchmarkingsystem an.

Gleichzeitig bildet er die zentrale Plattform auf Expertinnen- und Expertenebene in Österreich für Fragen rund um Qualitätssicherung in der Geriatrie.

Eine Mitgliedschaft im Verein QiGG ist Voraussetzung zur Teilnahme am Benchmarking in der Geriatrie.

Quelle:
Verein Qualität in der Geriatrie und Gerontologie - QiGG
Elisabethstraße 11a · A-8010 Graz
fon +43(0)316.8762131 · fax +43(0)316.876. 2130
eMail: qigg@healthgate.at

Internet:
www.qigg.at



Was kommt wann?

Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
im zeitlichen Überblick:

Den kompletten Artikel finden Sie hier:

"Was kommt wann?" (PDF: 90 kB)

Quelle:
Internet:
www.die-gesundheitsreform.de



Die Zulässigkeit von Patientenfixierungen

Zu den rechtlichen Grenzen im Umgang mit gefährlichen und gefährdeten Patienten im Krankenhausalltag:

Den kompletten Artikel finden Sie hier:

"Die Zulässigkeit von Patientenfixierungen"
(PDF-Datei: 86 kB)

Quelle:
Rechtsanwalt Dr. jur. Carsten Fuchs
Fachanwalt für Medizinrecht
Mainzer Straße 108 · 56068 Koblenz
Sekretariat: Frau Diezel
fon 0261.3013-47 · fax 0261.3013-56
eMail: dr.fuchs@kunzrechtsanwaelte.de

Internet:
www.kunzrechtsanwaelte.de



Diabetische Neuropathie:
Wenn die Füße "verloren" gehen

Warum kümmern sich Patienten mit diabetischem Fußsyndrom nicht ausreichend um ihre Füße? Die Ursache liegt in der Polyneuropathie. Durch den Verlust der Empfindungen geht auch die Subjektivität im Bereich der "Leibesinseln" der Füße verloren. Nicht nur die Warnfunktion des Schmerzes ist weg, sondern auch die spontane Sorge um die Füße. Was vom Arzt als "schlechte Compliance" oder "Nachlässigkeit" wahrgenommen wird, ist die Unfähigkeit der Patienten, auf Grund ihrer geänderten leiblichen Ökonomie, die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Aufklärung und Schulung alleine greifen deshalb zu kurz in der Vermeidung von Fußverletzungen.

Den kompletten Artikel finden Sie hier:

"Diabetische Neuropathie: Wenn die Füße 'verloren' gehen"
(PDF-Datei: 83 kB)

Quelle:
Orthopädieschuhtechnik 6/2008 - MEDIZIN & TECHNIK
Verfasser: Dr. Alexander Risse
Diabeteszentrums Klinikum Dortmund gGmbH
Münsterstraße 240
44145 Dortmund
eMail: alexander.risse@klinikumdo.de



Informationen für Reisende

Informationen für Reisende, wie z.B. notwendige Impfungen, Reiseapotheke, Reisekrankheiten etc., finden Sie unter:

www.reisemed.com

 


Ärztenetz Bad Berleburg

Poststraße 15 · 57319 Bad Berleburg
Telefon (0 27 51) 4 59
eMail info@aerztenetz-bad-berleburg.de

 

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